Gesetzliche
Gewährleistung
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Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für in der Europäischen Union verkaufte Waren.
Verbraucher können ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit geltend machen, zum Beispiel, wenn Waren:
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist offenbar wird. Verkäufer sind in einem solchen Fall verpflichtet, Folgendes anzubieten:
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In einigen Ländern gilt eine längere gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für gebrauchte Waren kann eine kürzere Frist gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land erhalten Sie über den untenstehenden QR-Code oder beim Verkäufer. europa.eu/youreurope/guarantees
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Was zu tun ist,
wenn Sie nicht vertragsgemäße Waren erhalten:
| 1 | Wenden Sie sich so schnell wie möglich an den Verkäufer, um das Problem zu melden; |
| 2 | Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. einen Kassenbon, eine Rechnung oder einen Kontoauszug. |
| Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien anbieten, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Zum Beispiel sehen Sie möglicherweise dieses GARAN-Label, das für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie steht, die der Hersteller ohne zusätzliche Kosten anbietet und die die gesamte Ware abdeckt. |